Psychische Erkrankungen

Behandlung von Depressionen und Zwangsstörungen mit medizinischem Cannabis bei RevoCan.

Depressionen und Zwangsstörungen: Ein Überblick

Depressionen und Zwangsstörungen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Sie beeinträchtigen Denken, Fühlen und Handeln und erfordern eine individuelle, evidenzbasierte Behandlung. Neben Psychotherapie und Medikation können begleitende Maßnahmen (Schlaf, Bewegung, Tagesstruktur) spürbar entlasten.

Symptome, Diagnose und Ursachen

Depressionen

Kernsymptome sind anhaltende Niedergeschlagenheit, Interessensverlust und Antriebshemmung, häufig begleitet von Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Grübeln und Schuldgefühlen. Die Ursachen sind vielschichtig (biologisch-psychosozial). Eine strukturierte Diagnostik klärt Schweregrad, Komorbiditäten und Suizidalität.

Zwangsstörungen

Zwangsstörungen sind geprägt von wiederkehrenden, belastenden Gedanken (Zwänge), die zu Ritualen/Handlungen führen, um Angst zu reduzieren. Der Leidensdruck ist hoch und alltagsrelevant. Entstehung und Aufrechterhaltung sind multifaktoriell; entscheidend ist die frühzeitige, spezifische Behandlung.

Therapeutische Ansätze

Depressionen

Wirksam sind Psychotherapien (z. B. KVT, IPT) und Antidepressiva (v. a. SSRI/SNRI) – je nach Schweregrad einzeln oder kombiniert. Ergänzend helfen Schlaf-/Tagesstruktur, Aktivierung, soziale Unterstützung und ggf. somatische Verfahren (bei Therapieresistenz).

Zwangsstörungen

Goldstandard ist KVT mit Exposition und Reaktionsverhinderung (ERP). Pharmakologisch kommen SSRI in ausreichender Dosis und Dauer zum Einsatz; Augmentationsstrategien werden individuell geprüft.

Rolle der Cannabistherapie

Das Endocannabinoid-System ist an Stress- und Emotionsregulation beteiligt. Bisherige Studiendaten deuten auf anxiolytische Effekte von CBD und symptomlindernde Effekte bei bestimmten Patientengruppen hin Eine sorgfältige Indikationsstellung und engmaschige Begleitung sind aber wesentlich.

In bestimmten Fällen kann Cannabis als Zusatz zu leitliniengerechter Therapie erwogen werden – etwa bei ausgeprägter Unruhe, Schlafstörung oder Schmerzkomorbidität. Nutzen und Risiken werden individuell abgewogen.

Quellen

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