Verpflichtendes Erstgespräch
Jede Therapie beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch – in der Praxis oder per Videosprechstunde. So liegt eine nachvollziehbare ärztliche Ersteinschätzung vor, keine rein algorithmische „Triagemaske“.
⚠️ Aktueller Hinweis: Unsere Verordnungen sind 100% apothekenkonform und erfüllen alle Kriterien des LG Düsseldorf Urteils (keine Fragebogen-Rezepte!).
Mehr erfahrenNachvollziehbare Sorgfaltspflicht statt anonymisierter Schnellversorgung
Apotheken müssen einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegentreten und bei begründetem Verdacht die Abgabe verweigern. Mit RevoCan erhalten Sie eine dokumentierte ärztliche Versorgung: echtes Erstgespräch, planbare Verlaufskontrollen und eine erreichbare Praxis – damit Ihre professionelle Prüfung auf einer belastbaren Grundlage erfolgt.
Jede Therapie beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch – in der Praxis oder per Videosprechstunde. So liegt eine nachvollziehbare ärztliche Ersteinschätzung vor, keine rein algorithmische „Triagemaske“.
Wir führen Verlaufskontrollen in festen Intervallen durch – mindestens alle drei Monate. Dadurch bleibt die Indikation und Dosierung ärztlich begleitet und für Sie als Apotheke nachprüfbar dokumentiert.
Es gibt eine benannte ärztliche Verantwortung und wiederkehrenden Kontakt – keine anonyme Massenversorgung durch automatisierte Entscheidungsbäume ohne individuelle ärztliche Bewertung.
Unsere Praxis ist telefonisch und über den dokumentierten Patientenweg erreichbar – für fachliche Rückfragen im Rahmen Ihrer pharmazeutischen Sorgfaltspflicht.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben für Sie die ApoBetrO und die jeweilige Rechtslage.