Verpflichtendes Erstgespräch
Jede Therapie beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch – in der Praxis oder per Videosprechstunde. So liegt eine nachvollziehbare ärztliche Ersteinschätzung vor, keine rein algorithmische „Triagemaske“.
Unsere Verordnungen sind apothekenkonform und erfüllen die Kriterien des LG Düsseldorf Urteils.
Mehr erfahrenNachvollziehbare Sorgfaltspflicht statt anonymisierter Schnellversorgung
Apotheken müssen einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegentreten und bei begründetem Verdacht die Abgabe verweigern. Mit RevoCan erhalten Sie eine dokumentierte ärztliche Versorgung: echtes Erstgespräch, planbare Verlaufskontrollen und eine erreichbare Praxis – damit Ihre professionelle Prüfung auf einer belastbaren Grundlage erfolgt.
Jede Therapie beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch – in der Praxis oder per Videosprechstunde. So liegt eine nachvollziehbare ärztliche Ersteinschätzung vor, keine rein algorithmische „Triagemaske“.
Wir führen Verlaufskontrollen in festen Intervallen durch – mindestens alle drei Monate. Dadurch bleibt die Indikation und Dosierung ärztlich begleitet und für Sie als Apotheke nachprüfbar dokumentiert.
Es gibt eine benannte ärztliche Verantwortung und wiederkehrenden Kontakt – keine anonyme Massenversorgung durch automatisierte Entscheidungsbäume ohne individuelle ärztliche Bewertung.
Unsere Praxis ist telefonisch und über den dokumentierten Patientenweg erreichbar – für fachliche Rückfragen im Rahmen Ihrer pharmazeutischen Sorgfaltspflicht.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben für Sie die ApoBetrO und die jeweilige Rechtslage.