⚠️ Aktueller Hinweis: Unsere Verordnungen sind 100% apothekenkonform und erfüllen alle Kriterien des LG Düsseldorf Urteils (keine Fragebogen-Rezepte!).

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§ 17 Abs. 8 ApoBetrOOrientierung für pharmazeutisches Personal

Information für Apotheken

Nachvollziehbare Sorgfaltspflicht statt anonymisierter Schnellversorgung

Apotheken müssen einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegentreten und bei begründetem Verdacht die Abgabe verweigern. Mit RevoCan erhalten Sie eine dokumentierte ärztliche Versorgung: echtes Erstgespräch, planbare Verlaufskontrollen und eine erreichbare Praxis – damit Ihre professionelle Prüfung auf einer belastbaren Grundlage erfolgt.

Verpflichtendes Erstgespräch

Jede Therapie beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch – in der Praxis oder per Videosprechstunde. So liegt eine nachvollziehbare ärztliche Ersteinschätzung vor, keine rein algorithmische „Triagemaske“.

Laufende Therapiekontrolle

Wir führen Verlaufskontrollen in festen Intervallen durch – mindestens alle drei Monate. Dadurch bleibt die Indikation und Dosierung ärztlich begleitet und für Sie als Apotheke nachprüfbar dokumentiert.

Echte Arzt-Patienten-Beziehung

Es gibt eine benannte ärztliche Verantwortung und wiederkehrenden Kontakt – keine anonyme Massenversorgung durch automatisierte Entscheidungsbäume ohne individuelle ärztliche Bewertung.

Erreichbare Praxis für Rücksprachen

Unsere Praxis ist telefonisch und über den dokumentierten Patientenweg erreichbar – für fachliche Rückfragen im Rahmen Ihrer pharmazeutischen Sorgfaltspflicht.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben für Sie die ApoBetrO und die jeweilige Rechtslage.