Warum Apotheken derzeit strenger prüfen – und was das Urteil des LG Düsseldorf bedeutet
Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) ist eine Verschreibung von Cannabis nur zulässig, wenn die verschreibende Ärztin oder der Arzt eine persönliche Untersuchung durchführt (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG). Rezepte aus reinen Online-Prozessen ohne diesen Nachweis stoßen in Apotheken zunehmend auf Ablehnung.
Das Landgericht Düsseldorf hat im April 2026 (Az. 37 O 55/25 – Stand: nicht rechtskräftig) unterstrichen, dass Apotheken bei Verknüpfung mit Plattformen, auf denen Medizinalcannabis beworben und Verschreibungen vor allem über Fragebögen ohne ausreichenden persönlichen ärztlichen Kontakt erfolgen, nicht zur Einlösung solcher Rezepte verpflichtet sind und bei Mitwirkung haftungsrechtlich in den Blick genommen werden können. Entscheidend ist zudem § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung: Wo ein Missbrauchs- oder Rechtsverdacht besteht, muss die Abgabe verweigert werden können.
Kurz: Ohne nachvollziehbare ärztliche Gespräche, Dokumentation und – wo gesetzlich vorgeschrieben – persönliche Untersuchung riskieren Patientinnen und Patienten, dass das Rezept in der Apotheke nicht angenommen wird. Das betrifft auch Nutzerinnen und Nutzer von Anbietern wie DrAnsay und ähnlichen Telemedizin-Modellen.
Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen lesen Sie auf unserer Seite MedCanG & persönliche Untersuchung.
Die Lösung: Rechtssicheres Cannabis-Rezept mit Video-Sprechstunde und persönlicher Betreuung
RevoCan trennt nicht zwischen „digital“ und „seriös“, sondern verbindet beides: Zuerst klären wir Ihre Situation in einer Videosprechstunde – echt ärztlich, mit Zeit für Fragen und Therapieziele.
Anschließend erfolgt die gesetzlich geforderte persönliche Untersuchung in unserer Praxis im Allgäu. Erst danach stellen wir das Rezept aus – so schaffen Sie die Grundlage, dass Apotheken Ihre Verordnung ohne die üblichen Vorbehalte gegenüber reinen Telemedizin-Rezepten akzeptieren können.
Damit adressieren wir genau das Problemfeld „Telemedizin-Rezept abgelehnt“: Sie erhalten eine nachvollziehbare, dokumentierte Versorgung statt anonymisierter Schnellprozesse.
Rechtssicheres Cannabis-Rezept
Video-Erstkontakt, persönliche Untersuchung vor Ort nach MedCanG, nachvollziehbare Dokumentation – für Apotheken und für Sie als Patientin bzw. Patient transparent.
So einfach ist der Wechsel zu RevoCan
Konto anlegen & Vorbefunde hochladen
Registrieren Sie sich im Patientenbereich und laden Sie vorhandene Befunde, Arztbriefe oder Verlaufsdokumente hoch – je mehr Kontext, desto zielgerichteter können wir Ihre Therapie fortführen.
Erstgespräch (Videosprechstunde) buchen
Sie vereinbaren ein Erstgespräch mit unserem Team. Wir klären Indikation, Medikation, Risiken und den weiteren Fahrplan – persönlich im Sinne einer echten ärztlichen Beziehung, nur eben zunächst digital.
Praxis-Termin zur persönlichen Untersuchung
Zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der persönlichen Untersuchung kommen Sie zu einem Termin in unsere Praxis. Danach kann das Rechtssichere Cannabis-Rezept ausgestellt und in der Apotheke eingelöst werden.